Die Brandkennziffer beschreibt das Brand- und Qualmverhalten eines Materials. Sie setzt sich aus dem Brennbarkeitsgrad und dem Qualmgrad zusammen.
Die Kennziffer 5.3 steht für schwer entflammbare Materialien mit schwacher Qualmbildung. In der VKF-Zuordnung entspricht sie der Brandverhaltensgruppe RF2 mit geringem Brandbeitrag.
Die beiden Zahlen bewerten unterschiedliche Eigenschaften des Materials.
Die erste Zahl bezeichnet den Brennbarkeitsgrad. Innerhalb des dargestellten Systems nimmt die Brennbarkeit von Klasse 6 bis Klasse 3 zu.
Die zweite Zahl bezeichnet den Qualmgrad. Klasse 3 steht für eine schwache, Klasse 1 für eine starke Qualmbildung.
Die Brandkennziffer 5.3 wird gemäss VKF der Brandverhaltensgruppe RF2 zugeordnet. RF2 steht für einen geringen Brandbeitrag.
Bei brandschutzrelevanten Elektroinstallationen müssen Materialien passend zum Montageort und zur jeweiligen Anwendung ausgewählt werden. Besonders bei Leitungsführungen an oder in brennbaren Gebäudeteilen sind die geltenden Vorgaben zu berücksichtigen.
Die bestehende plica Seite verweist dazu auf NIN 7.12.5.2.1.2. Für die konkrete Planung sind die aktuelle Normausgabe, der gültige Produktnachweis und die projektspezifischen Anforderungen massgebend.
PV-Gleichstromhauptleitungen sind ortsfest zu verlegen. Die verwendeten Isolationsmaterialien müssen erhöhte Anforderungen an die Isolation erfüllen, beispielsweise halogenfreie Materialien. PVC-Isolationen sind dafür nicht geeignet.
Übersteigt der mögliche Kurzschlussstrom den Betriebsstrom nicht oder nur geringfügig, sind gemäss der auf der bisherigen Seite wiedergegebenen NIN-Regelung keine zusätzlichen Massnahmen für den Kurzschlussschutz erforderlich.
Werden solche Leitungen auf brennbaren Gebäudeteilen geführt oder in brennbaren Gebäudeteilen verlegt, sind schwerbrennbare Rohre oder Kanäle der Gruppe RF2 beziehungsweise BKZ 5.2 oder nichtbrennbare Lösungen der Gruppe RF1 beziehungsweise BKZ 6q oder BKZ 6 erforderlich. Alternativ können Leitungen mit metallischer Umhüllung oder konzentrischem Leiter eingesetzt werden. PVC-Isolationen sind ungeeignet.
Für die Planung sind die aktuelle NIN-Ausgabe, der gültige Produktnachweis und die projektspezifischen Vorgaben massgebend.
Das kurze plica Video erklärt, weshalb die Brandkennziffer 5.3 bei Kunststoffrohren für brandschutzrelevante Elektroinstallationen wichtig ist.
Video auf YouTube öffnenDie Brandkennziffer wird als Kombination aus zwei Zahlen angegeben. Die erste Zahl beschreibt die Brennbarkeit, die zweite Zahl die Qualmbildung.
Der Wert 5 bezeichnet den Brennbarkeitsgrad schwer entflammbar. Der Wert 3 bezeichnet eine schwache Qualmbildung.
RF steht für reaction au feu. Die VKF ordnet die Brandkennziffer 5.3 der Brandverhaltensgruppe RF2 mit geringem Brandbeitrag zu.
Entsprechend geprüfte Produkte sind mit dem plica Label 5.3 gekennzeichnet. Vor dem Einsatz sind zusätzlich die technischen Produktdaten und der gültige Nachweis zu prüfen.
Das plica Label erleichtert die Auswahl entsprechend geprüfter Kunststoffrohre. Unterhalb dieses Inhaltsbereichs finden Sie die passenden Produkte und Varianten.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine projektbezogene Brandschutz- oder Elektrofachplanung.
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